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MEHR BEWEGEN.
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VDOH Mitgliedschaft und Beiträge
Vorteile der Mitgliedschaft
Neue Vertriebsmodelle, veränderte Margen- und Bonusmodelle, wachsender wirtschaftlicher Druck – der Automobilhandel verändert sich. Der VDOH begleitet diesen Wandel aktiv. Als Verband bündeln wir die Interessen unserer Mitglieder und bringen die Perspektive des Handels in relevante Gremien und Arbeitskreise ein. Wir prüfen Vertriebsstrukturen, unterstützen bei der Planung und bewerten kaufmännische wie rechtliche Fragen.
Werden Sie Teil eines starken, ständig wachsenden Netzwerks im Opel Handel.
Starke Interessenvertretung
Ihre Anliegen werden gebündelt und gegenüber Hersteller, Organisation und relevanten Partnern vertreten.
Direkte Ansprechpartner
Kurze Wege zur Geschäftsstelle und persönliche Unterstützung bei Fragen rund um Verband, Mitgliedschaft und aktuelle Themen.
Orientierung bei wichtigen Themen
Einordnung von Vertriebsmodellen, Margen, Bonusregelungen, Händlerverträgen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Aktuelle Informationen
Regelmäßige Mitteilungen über Neuigkeiten, Veranstaltungen, Services und relevante Entwicklungen im Opel-Handel.
Austausch & Netzwerk
Vernetzung mit Händlerkollegen sowie Austausch über Gremien, Veranstaltungen und gemeinsame Themen.
Kooperationen & Vorteile
Zugang zu ausgewählten Services und wirtschaftlich vorteilhaften Partnerangeboten über das Verbandsnetzwerk.
Beiträge und
Mitgliedschaftsmodelle
Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der jeweiligen Unternehmensform und dem Vertragsstatus des Unternehmens. So unterscheiden sich die Modelle für Opel-Vertragshändler, autorisierte Vermittler und autorisierte Servicepartner. Die aktuelle Beitragsregelung für Vertragshändler gilt seit dem 01.01.2025 und basiert auf einem Grundbeitrag, einem fahrzeugbezogenen Beitrag sowie einer Kappungsgrenze.
Die Mitgliedschaft kann über die Beitrittserklärung beantragt werden. Diese ist für Opel-Vertragshändler sowie AOV/OSP vorgesehen und fragt unter anderem Unternehmensdaten, Händler-/OSP-/AOV-Nummern, Ansprechpartner sowie die jeweilige Unternehmensform ab.
Opel-Vertragshändler
(VH)
Für Opel-Vertragshändler mit eigener VH-Nummer
Dieses Modell gilt für Unternehmen, die als Opel-Vertragshändler Mitglied im VDOH werden. Der Beitrag setzt sich aus einem festen Grundbeitrag je VH-Nummer und einem fahrzeugbezogenen Anteil je Neuwageneinheit zusammen. Damit berücksichtigt das Modell unterschiedliche Betriebsgrößen und Verkaufsvolumen.
250 € pro Quartal je VH-Nummer + 2,00 € je Neuwageneinheit
Autorisierter Vermittler
(AOV)
Für Unternehmen mit
AOV-Status
Dieses Modell gilt für Unternehmen, die als Opel-Vertragshändler Mitglied im VDOH werden. Der Beitrag setzt sich aus einem festen Grundbeitrag je VH-Nummer und einem fahrzeugbezogenen Anteil je Neuwageneinheit zusammen. Damit berücksichtigt das Modell unterschiedliche Betriebsgrößen und Verkaufsvolumen.
250,00 € pro Quartal je VH-Nummer + 2,00 € je Neuwageneinheit
Autorisierter
Servicepartner
(OSP)
Für reine
Opel-Servicepartner
Dieses Modell gilt für Unternehmen, die als autorisierte Servicepartner beziehungsweise reine OSP-Betriebe tätig sind. Im Mitgliedsantrag wird diese Unternehmensform separat abgefragt, sodass reine Servicebetriebe eindeutig zugeordnet werden können.
400 € pro Jahr bzw. 100 € pro Quartal
Autorisierter Vermittler + autorisierter Servicepartner
(AOV + OSP)(OSP)
Dieses Modell gilt für Unternehmen, die sowohl als autorisierter Vermittler als auch als autorisierter Servicepartner tätig sind. Da beide Funktionen kombiniert werden, liegt der pauschale Beitrag über dem Einzelmodell für AOV oder OSP, bleibt aber klar kalkulierbar.
600 € pro Jahr bzw. 150 € pro Quartal
| Modell | Für wen geeignet? | Beschreibung | Beitrag |
|---|---|---|---|
| Opel-Vertragshändler (VH) | Für Opel-Vertragshändler mit eigener VH-Nummer | Dieses Modell gilt für Unternehmen, die als Opel-Vertragshändler Mitglied im VDOH werden. Der Beitrag setzt sich aus einem festen Grundbeitrag je VH-Nummer und einem fahrzeugbezogenen Anteil je Neuwageneinheit zusammen. Damit berücksichtigt das Modell unterschiedliche Betriebsgrößen und Verkaufsvolumen. | 250 € pro Quartal je VH-Nummer + 2,00 € je Neuwageneinheit |
| Autorisierter Vermittler (AOV) | Für Unternehmen mit AOV-Status | Dieses Modell richtet sich an Unternehmen, die als autorisierte Vermittler tätig sind. Für sie gilt kein fahrzeugbezogener Beitrag wie bei Vertragshändlern, sondern ein pauschaler Jahresbeitrag. Das macht das Modell einfach kalkulierbar. | 400 € pro Jahr bzw. 100 € pro Quartal |
| Autorisierter Servicepartner (OSP) | Für reine Opel-Servicepartner | Dieses Modell gilt für Unternehmen, die als autorisierte Servicepartner beziehungsweise reine OSP-Betriebe tätig sind. Im Mitgliedsantrag wird diese Unternehmensform separat abgefragt, sodass reine Servicebetriebe eindeutig zugeordnet werden können. | 400 € pro Jahr bzw. 100 € pro Quartal |
| Autorisierter Vermittler + autorisierter Servicepartner (AOV + OSP) | Für Unternehmen mit beiden Funktionen | Dieses Modell gilt für Unternehmen, die sowohl als autorisierter Vermittler als auch als autorisierter Servicepartner tätig sind. Da beide Funktionen kombiniert werden, liegt der pauschale Beitrag über dem Einzelmodell für AOV oder OSP, bleibt aber klar kalkulierbar. | 600 € pro Jahr bzw. 150 € pro Quartal |
Für Opel-Vertragshändler gilt eine Kappungsgrenze: Der maximale Beitrag eines Einzelbetriebes oder einer Gruppe liegt bei 3.195 € pro Quartal. Die Mitgliedsbeiträge werden vierteljährlich nach Meldung der Zulassungszahlen durch die Mitglieder erhoben.
Die Satzung legt außerdem fest, dass Mitglied werden kann, wer in Deutschland als Vertragshändler, autorisierter Opel Vermittler oder autorisierter Servicepartner für Opel tätig ist. Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Noch unsicher, welches
Beitragsmodell passt?
Nicht jedes Unternehmen lässt sich auf den ersten Blick eindeutig einordnen — insbesondere, wenn mehrere Standorte, Gruppenstrukturen oder kombinierte Funktionen als autorisierter Vermittler und Servicepartner bestehen. Die Geschäftsstelle unterstützt Sie gerne bei der Einordnung und klärt gemeinsam mit Ihnen, welches Beitragsmodell für Ihre Mitgliedschaft gilt.